In den vergangenen drei Jahren hatte insbesondere der Osten Deutschlands mit der Afrikanischen Schweinepest zu kämpfen. Die Folge: Jedes tote Wildschwein musste den Behörden gemeldet werden, um die Ausbreitung zu stoppen. Die Landkreise Hof und Wunsiedel hatten seit drei Jahren auch eine entsprechende Regelung dazu.
Wie das Landratsamt Hof mitteilt, ist diese Allgemeinverfügung ab sofort aufgehoben. Das gilt auch im Landkreis Wunsiedel, wie aus einem Sonderamtsblatt hervorgeht. Die Ausbreitung in Sachsen hat sich abgeschwächt. Deshalb gibt es auch keine erweiterte Untersuchungspflicht mehr bei uns.