Änderungen im Ladenschlussgesetz: Die Stadt Rehau bangt um den ersten Adventssonntag

04. März 2025 , 07:00 Uhr

Für die einen ist es ein weiterer Tag, um shoppen zu gehen, für andere ist es ein zusätzlicher Arbeitstag. Der verkaufsoffene Sonntag gibt Einzelhändlern die Möglichkeit ihre Geschäfte auch am Ruhetag zu öffnen. Bereits jetzt planen Städte und Gemeinden in unserer Region an welchen Terminen sie ihre verkaufsoffenen Sonntage haben möchten. Die Stadt Rehau plant dieses Jahr den Frühlingsmarkt im April, den Herbstmarkt im Oktober und den ersten Advent mit verkaufsoffenen Sonntagen zu kombinieren. Wegen einer möglichen Änderung im bayerischen Ladenschlussgesetz könnte allerdings gerade der letzte Termin am 30. November wegfallen. So befürchtet der Bürgermeister der Stadt Rehau, Michael Abraham, dass nach der Gesetzesänderung kein Adventsonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag kombiniert werden darf:

„Der Stadtrat der Stadt Rehau hat deshalb dazu noch beschlossen, dass wir uns bei unserem Landtagsabgeordneten Kristan von Waldenfels dafür einsetzen sollen, das die geplante Änderung des Ladenschlussgesetzes nicht auf Kosten des Einzelhandels stattfinden darf.“

Die Stadt befürchtet, dass mit der möglichen Gesetzesänderung, die Bürger in der Region am ersten Advent in das benachbarte Sachsen fahren, um dort einkaufen zu gehen.

Kristan von Waldenfels (CSU) hat auf Nachfrage von Radio Euroherz geantwortet: Das Gesetz ist ja gerade noch in der parlamentarischen Beratung, sagt er:

„… und da werden wir selbstverständlich auch noch entsprechende Änderungen vornehmen. Und ich denke auch, die Botschaft aus Rehau ist an dieser Stelle ja ganz deutlich hinsichtlich der Adventssonntage. Ich denke, das werden andere auch so sehen. Und insofern kann ich mir gut vorstellen, dass das entsprechend noch geändert wird.“

 

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