Missbrauchsprozess

Tochter zum Sex angeboten – Mutter muss ins Gefängnis

22. Januar 2026 , 15:21 Uhr

Eine Mutter bietet ihr Kind zum Missbrauch an – das Amtsgericht Augsburg verhängt eine mehrjährige Haftstrafe. Wie das Gericht die Tat bewertet und welche Rolle ein Chat spielt.

Weil sie ihre kleine Tochter einem Mann zum Sex angeboten hat, ist die Mutter vom Amtsgericht Augsburg zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Richterin bezeichnete das Handeln der 30-jährigen Frau als «widerlich» und machte klar, dass nur eine lange Haftstrafe dafür in Betracht käme. «Wir sind schockiert», sagte Richterin Sandra Mayer.

Die Mutter hatte ihre Tochter kurz vor deren achten Geburtstag einem Mann zum sexuellen Missbrauch angeboten. Der Kontakt mit dem Mann verlief über einen Messenger-Dienst. Die Frau forderte vorab 100 Euro für ein Treffen und gab ihre Bankverbindung an. Zu einem tatsächlichen Treffen des Mannes mit der Tochter kam es dann aber nicht, weil der Chat-Partner der Mutter die Polizei einschaltete.

Den Chat hatte die 30-Jährige vor Gericht eingeräumt. Sie behauptete allerdings, dass es ihr nur darum gegangen sei, Pädophile zu überführen. Die Richterin nahm ihr das nicht ab: «Da ist kein Funken Wahrheit dran.» Richterin Mayer schloss jedoch nicht aus, dass die Angeklagte letztlich nur das Geld haben wollte und mit ihrem Kind nicht zu einem Treffen gegangen wäre.

Mutter fertigte auch pornografisches Foto der Tochter an

Die Frau wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Straftaten verurteilt. Denn das Strafgesetzbuch definiert auch bereits das Anbieten von Kindern für sexuelle Handlungen als Missbrauchstat. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe verlangt.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurde auch eine pornografische Aufnahme des Mädchens entdeckt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Mutter dieses Foto gemacht hatte, um es im Internet zu verkaufen. Die Richterin sagte, es sei zu hoffen, dass die bei der Oma lebende Tochter künftig jeglichen Einflusses der Mutter entzogen wird.

Quelle: dpa

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