So langsam wird es Frühling in der Euroherz-Region. Für viele Landwirte steht damit das Walzen an. Dadurch wird der Boden nach dem Winterfrost wieder fest gemacht. Eigentlich müssen die Landwirte in Oberfranken das Walzen vor dem 15. März erledigt haben – das schreibt das Bayerische Naturschutzgesetz vor. Für das Walzen darf der Boden aber weder zu nass noch zu trocken sein. Wegen der aktuell feuchten Witterung hat die Regierung von Oberfranken das Walzverbot jetzt nach hinten verschoben, und zwar auf den 02. April.
Durch das Walzverbot sollen die Nester von sogenannten Wiesenbrütern geschützt werden. Das sind Vögel, die ihre Nester am Boden anlegen. Die Verschiebung des Walzverbotes gilt aber nicht für die Gebiete in Oberfranken, in denen viele solcher Wiesenbrüter vorkommen.