Mit der neuen Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene deutsche Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden., © Michael Kappeler/dpa

Wahlrechtsreform ist beschlossen: Wahlkreise ohne Vertretung?

Die Wahlrechtsreform ist beschlossene Sache. Damit soll der Bundestag auf 630 Mandate schrumpfen. Aktuell sind es über 100 Abgeordnete mehr. Union und die Linkspartei fühlen sich dadurch benachteiligt und wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Auch aus der Euroherz-Region kommt harsche Kritik. Der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Friedrich schreibt: Die Ampel legt die Axt an die Grundfesten der Demokratie. Sie entwerte damit das Direktmandat, das nach dem Mehrheitsprinzip funktioniert. Wahlgrundsätze wie die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl würden damit verletzt, so Friedrich. Der Wähler könne nämlich gar nicht mehr abschätzen, was mit seiner Stimme geschieht. Probleme – gerade für seine Partei, die CSU – sieht Friedrich auch im Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sollte die CSU nämlich an der bundesweiten 5-Prozent-Hürde scheitern, kommt auch keiner ihrer Kandidaten in den Bundestag – selbst wenn dieser in seinem Wahlkreis erfolgreich war. Das bedeutet: Manche Wahlkreise in Bayern könnten dann sogar ohne direkte Vertretung in Berlin sein.