Die 4. Strafkammer des Hofer Landgerichts ist davon überzeugt, dass Dagmar D. aus Bad Alexandersbad ihre beiden Kinder getötet hat. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe für diese Taten konnte während des sogenannten Babyleichen-Prozesses aber nicht bewiesen werden – deswegen wurde die Angeklagte gestern freigesprochen. Dennoch hält die Kammer die 53-jährige Frau für schuldig des Totschlags in zwei Fällen. Wie es trotzdem zu einem Freispruch kommen konnte, war Thema im Euroherz-Morgen.
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