Jahrelang gilt der geistig behinderte Ulvi K. als Mörder der kleinen Peggy aus Lichtenberg – bis ihn das Landgericht Bayreuth vor vier Jahren in einem Wiederaufnahmeverfahren freispricht.
Der Anwältin von Ulvi lässt das noch immer keine Ruhe: Sie hat gegen den Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Psychiater hat damals ein Gutachten über Ulvis Glaubwürdigkeit erstellt.
So Thomas Henning vom Anwaltsbüro. Es fordert von Kröber mindestens 350.000 Euro Schadenersatz.