Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich., © Jens Büttner/dpa/Symbolbild

Entlastungen bei Energiekosten: Kleine und mittlere Unternehmen können Härtefallhilfen beantragen

Seit Anfang des Monats sollen Strom- und Gaspreisbremsen unseren Geldbeutel entlasten. Ab sofort bekommen auch kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung. Der Deutsche Bundestag hat 400 Millionen Euro für die erste Tranche an Härtefallhilfen freigegeben. Damit können Unternehmen ihre Energie-Härtefallhilfen beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, Landwirte oder Soloselbstständige. Darauf weist nun die Handwerkskammer für Oberfranken hin. Die Hilfen sind unabhängig vom genutzten Energie-System. Es ist also egal, ob die Energie aus Gas, Strom, Holz oder Pellets stammt. Die Unternehmen können den Antrag online selbst stellen. Der Härtefall wird angenommen, wenn der erwartete Jahresgewinn für 2023 durch die Energiekosten aufgezehrt wird.

Zum Antrag geht es hier.