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Doch anderer Verlauf der Stromtrasse? Gemeinde Trogen klagt gegen Veränderungssperre der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Trogen möchte ein Trinkwasserschutzgebiet ausweisen, kann es aber nicht. Grund ist eine Veränderungssperre der Bundesnetzagentur, die die Ausweisung des Schutzgebiets für fünf Jahre hemmt. Die Sperre steht im Zusammenhang mit der Stromtrasse SuedOstLink. Die Trasse soll nämlich dort verlaufen, wo auch das Trinkwasserschutzgebiet hin soll. Die Gemeinde Trogen hat deshalb Ende August Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die richtet sich explizit gegen die Veränderungssperre. Das bestätigt Bürgermeister Sven Dietrich auf Nachfrage. Es gebe einen alternativen Verlauf der Trasse, der das Trinkwasserschutzgebiet nicht beeinträchtigen würde. Für diesen setzt sich die Gemeinde Trogen jetzt ein. Der Bürgermeister rechnet sich mit der Klage gute Chancen aus, da durch den geplanten Verlauf, die Versorgungssicherheit in Trogen gefährdet wäre.