Das Verfahren wegen Betrugs gegen den Bürgermeister von Langenzenn in Mittelfranken geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Fürth am Montag. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hält die verhängte Geldstrafe für «nicht tat- und schuldangemessen», wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Nun wird sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem Fall befassen.
Das Amtsgericht hatte Habel in der ersten Maiwoche wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 115 Tagessätzen gefordert.
Der Politiker hatte im Frühjahr 2022 fünf geflüchtete Ukrainer bei sich im Haus untergebracht und soll für die Unterbringung unrechtmäßig Geld erstattet bekommen haben. Sowohl zur Wohnfläche als auch zum Zeitraum, in dem den Flüchtlingen der Wohnraum zur Verfügung stand, hat Habel nach Überzeugung des Gerichts falsche Angaben gemacht. Weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, kam es zum Prozess.