Berufung der Staatsanwaltschaft: Selbitzer Bürgermeister wieder vor Gericht

Im vergangenen November musste sich der Selbitzer Bürgermeister Stefan Busch wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Arbeitsentgelten schon einmal vor Gericht verantworten. Damals hat der Richter den Bürgermeister freigesprochen. Seine Begründung: Es handelte sich um Schlamperei, aber nicht um Absicht. Es ging um Geld, das Bauhofmitarbeiter für den Bereitschaftsdienst nicht bekommen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Hof war mit dem Urteil nicht zufrieden. Sie hat deshalb Berufung beim Landgericht Hof eingelegt. Heute geht das Verfahren in die nächste Runde. Laut der Staatsanwaltschaft habe Busch nämlich zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden.