Eine 33-Jährige hat vor dem Landgericht Hof wegen eines Corona-Impfschadens nach einer Impfung mit Astrazeneca geklagt. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Weiter ging es vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Das hat Mitte August aber auch kein Urteil gefällt. Stattdessen hat das Gericht einen Hinweisbeschluss verkündet. Es hält das Verfahren nämlich noch nicht für entscheidungsreif. Das Oberlandesgericht will erst einmal ein Gutachten sehen. Das soll zeigen, ob es sich wirklich um einen Impfschaden handelt. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Frau ausreichend über Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Die Parteien des Verfahrens hatten eigentlich bis heute (11.9.) Zeit, sich zu dem Hinweisbeschluss zu äußern. Dann hätte sich entschieden, ob es nochmal eine mündliche Verhandlung geben wird. Das Oberlandesgericht Bamberg teilt auf Anfrage jetzt aber mit: Die Klägerseite hat eine Fristverlängerung beantragt und hat mit ihrer Stellungnahme nun bis Anfang Oktober Zeit.